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BMF-Schreiben zur Nutzung von betrieblichen Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen
Das am veröffentlichte BMF-Schreiben (NWB YAAAH-94273) berücksichtigt die gesetzlichen Neuregelungen zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 f. EStG, die durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. (UStAVermG, BGBl 2018 I S. 2338), das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. (sog. JStG 2019, BGBl 2019 I S. 2451) und das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise v. (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz, BGBl 2020 I S. 1512) eingeführt respektive verlängert wurden. Gleichzeitig wurden die bisherigen (BStBl 2014 I S. 835) und v. (BStBl 2018 I S. 272) ersetzt.
Der § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 f. EStG sieht – neben den allgemeinen Regelungen zur 1 %-Regelung und zur Fahrtenbuchmethode – eine spezielle steuerliche Förderung von betrieblichen Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen vor. Konkret kann der für die 1 %-Regelung zu verwendende Bruttolistenpreis – in Abhängigkeit von Typ (Elektro- oder extern aufladbares Hybridel...