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BBK Nr. 23 vom

Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung – euBP

Jörg Romanowski

Die Deutsche Rentenversicherung prüft bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach dem SGB IV im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag ordnungsgemäß erfüllen. Sie prüft mindestens alle vier Jahre insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen. Hierbei können Arbeitgeber wählen, ob die Betriebsprüfung im eigenen Hause, in der Steuerkanzlei oder in den Räumen der Deutschen Rentenversicherung (Vorlageprüfung) durchgeführt werden soll. Seit 2012 wurde eine vierte Möglichkeit für die Durchführung der Betriebsprüfungen eröffnet – die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (= euBP). Sie soll ab 2023 verpflichtend werden.

Ob die Entwicklungen bei der euBP letztlich auch aus Sicht der Arbeitgeber positiv zu bewerten sein werden, kann erst in Zukunft gesagt werden. Es kommt aus Arbeitgebersicht eben auch maßgeblich darauf an, wie „scharf“ das Prüfprogramm der DRV in Zukunft eingerichtet wird.

Ob die DRV in ihrem Programm dabei auch ein „Augen-Zudrücken“ mit einprogrammieren wird, ist eher fraglich. Dieser Vorteil im Rahmen einer Betriebsprüfung vor Ort auf rein zwischenmens...