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BBK Nr. 23 vom

Bestandsveränderungen im Handel und in der Produktion

Abweichender GuV-Ausweis durch Einteilung als Sachleistungs- oder Dienstleistungsbetrieb

Dr. Benjamin Roos

Die Betriebseinteilung hat Einfluss auf den Ausweis bestimmter Posten innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung. So sind in Abhängigkeit davon, ob ein Unternehmen als Sachleistungsbetrieb oder Handelsunternehmen zu klassifizieren ist, die Veränderungen von Waren unterschiedlich zu behandeln. Während diese bei Sachleistungsbetrieben in den Bestandsveränderungen auszuweisen sind, schlagen sie sich bei Handelsunternehmen im Materialaufwand nieder. In beiden Fällen lassen sich die Veränderungen der Bilanzposten aber stets mit den korrespondierenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung abstimmen. Bei „Mischbetrieben“, d. h. bei Sachleistungsbetrieben, die auch Handelsware führen, kann es allerdings dazu kommen, dass die Veränderungen der Bilanzposten gerade nicht mit den korrespondierenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung abgestimmt werden können. Die Ursache hierfür wird im Folgenden aufgezeigt.

I. Materialaufwand und Bestandsveränderungen bei Sachleistungsbetrieben

Bei „reinen“ Sachleistungsbetrieben sind als Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sämtliche Aufwendungen für verbrauchte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu erf...