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Online-Nachricht - Montag, 22.11.2021

Einkommensteuer | Erste Tätigkeitsstätte bei einem Leiharbeitnehmer (FG)

Bei einem Leiharbeitnehmer, der unbefristet bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt ist, schließt die bloße Möglichkeit der jederzeitigen Versetzung an einen anderen Arbeitsort eine "erste Tätigkeitsstätte" am Arbeitsort der Entleiherfirma nicht aus (; rechtskräftig).

Sachverhalt: Streitig ist, ob Fahrtkosten, die im Rahmen eines Leiharbeitsverhältnisses entstanden sind, mit 0,30 € pro Entfernungskilometer (Entfernungspauschale) oder mit 0,30 € pro gefahrenen Kilometer (Auswärtstätigkeit) als Werbungskosten berücksichtigt werden können.

Das FG Niedersachsen sah die Klage als unbegründet an:

  • Das FA hat die geltend gemachten Fahrtkosten zu Recht mit der Entfernungspauschale berücksichtigt.

  • „Erste Tätigkeitss...BGBl I 2013, 285

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