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BMF | Verordnung zur Steueroasenabwehr
Das BMF hat am einen Referentenentwurf zur Verordnung der Anwendung des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz - StAbwG) veröffentlicht. Das Gesetz ist am in Kraft getreten (BGBl 2021 I S. 2056, 2064). Der Entwurf der Verordnung benennt die Steuerhoheitsgebiete, die nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 StAbwG nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete sind, soweit sie in der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Liste gelistet sind. Die aktuelle EU-Liste hat den Stand v. (ABl EU 2021 Nr. C 413 I S. 3). Die Rechtsverordnung vollzieht diesen Inhalt mit Geltung für Deutschland nach.