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IWB Nr. 22 vom

Einführung von Anti-Hybrid-Regelungen durch das ATAD-Umsetzungsgesetz – Teil 2

Dr. Christian Kahlenberg und Sandy Radmanesh

Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz ist der deutsche Gesetzgeber seiner unionsrechtlichen Verpflichtung nachgekommen, sog. Anti-Hybrid-Regelungen einzuführen. Hierbei handelt es sich um Korrespondenzregeln, die eine steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen oder eine Steuerbefreiung von Erträgen von der steuerlichen Behandlung im Ausland abhängig machen, um eine Nicht- oder Niedrigbesteuerung zu verhindern. Auslöser dafür sind (zumeist) sog. hybride Gestaltungen. Im Zentrum steht hierbei der neue § 4k EStG, der jedoch von weiteren Regelungen in § 8b Abs. 1 Satz 3 KStG, § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG sowie § 50d Abs. 9 Nr. 3 EStG flankiert wird.

I. Korrespondierende Besteuerung bei sog. hybriden Übertragungen

Gegenwärtig werden bereits abzugsfähige Dividendenzahlung bzw. eigenkapitalähnliche Vergütungen von der Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 1 KStG über dessen Satz 2 ausgeschlossen. Voraussetzung ist jedoch eine Kausalität zwischen dem betreffenden Beteiligungsertrag, der im Ausland einen entsprechenden steuerlichen Abzug verursacht. Fehlt es hieran, ist der Tatbestand nicht einschlägig. Dies ist etwa in Konstellationen der Wertpapierleihe denkbar, bei der das wirtschaftliche Eigentum (und damit ausgeschüttet...