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NWB BB 12/2021 S. 355

Homeoffice: Arbeitgeber darf Rückkehr aus dem Homeoffice anordnen

Das rechtskräftig entschieden, dass Arbeitgeber, die Arbeitnehmern gestattet hatten, ihre Arbeit von zu Hause aus zu erbringen, gem. § 106 Satz 1 GewO berechtigt sind, die Weisung zu ändern. Voraussetzung: Es gibt betriebliche Gründe, die gegen eine Erledigung von Arbeiten im Homeoffice sprechen. Zum Hintergrund: Arbeitnehmer haben grds. keinen Rechtsanspruch auf Homeoffice. Es ist abzusehen, dass es mit abnehmenden Corona-Risiken künftig mehr Urteile in dieser Sache geben wird.

Literatur- u. Download-Tipp

Eine ausführliche Besprechung des Urteils lesen Sie in der Rubrik „Fokus Beraterrecht“ .

Vgl. hierzu auch das Mandanten-Merkblatt Heimarbeit, NWB JAAAH-44041.