Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Homeoffice: Arbeitgeber darf Rückkehr aus dem Homeoffice anordnen
Das rechtskräftig entschieden, dass Arbeitgeber, die Arbeitnehmern gestattet hatten, ihre Arbeit von zu Hause aus zu erbringen, gem. § 106 Satz 1 GewO berechtigt sind, die Weisung zu ändern. Voraussetzung: Es gibt betriebliche Gründe, die gegen eine Erledigung von Arbeiten im Homeoffice sprechen. Zum Hintergrund: Arbeitnehmer haben grds. keinen Rechtsanspruch auf Homeoffice. Es ist abzusehen, dass es mit abnehmenden Corona-Risiken künftig mehr Urteile in dieser Sache geben wird.
Eine ausführliche Besprechung des Urteils lesen Sie in der Rubrik „Fokus Beraterrecht“ .
Vgl. hierzu auch das Mandanten-Merkblatt Heimarbeit, NWB JAAAH-44041.