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Versagung des Vorsteuerabzugs bei Wissen/Wissen-Müssen um Einbindung in Umsatzsteuerbetrug
Das FG Nürnberg hat den EuGH nach Art. 267 AEUV angerufen, um abzuklären, in welchem Umfang der Vorsteuerabzug zu versagen ist, wenn der diesen geltend machende Unternehmer im Sinne der Rechtsprechung des EuGH bzw. BFH wusste bzw. wissen musste, dass er mit seinem Umsatz in einen Umsatzsteuerbetrug eingebunden ist ( , Mahagebén und Dávid; , Maks Pen; , Bonik; , BStBl 2016 II S. 589). Dabei geht es um die zentrale Frage, ob diese Kürzung auf den bloßen Steuerausfall des Fiskus beschränkt ist.
I. Leitsatz (nicht amtlich)
Ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des , R, bei Einbindung in ein Umsatzsteuerbetrugssystem, bei welchem der Steuerbetrug auf einer vorhergehenden Stufe der Lieferkette begangen wird, der Vorsteuerabzug des Unternehmers, der hiervon wusste bzw. wissen musste, nur derart zu versagen, dass die Kürzung der Vorsteuer durch die Differenz der bei ordnungsgemäßer Abwicklung gesetzlich geschuldeten und der tatsächlich gezahlten Umsatzsteuer – also des Steuerschadens insgesamt in der Lieferkette – festgelegt wir...