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IWB Nr. 22 vom

Belegnachweis beim „innergemeinschaftlichen Weinverkehr“

Marko Uhl und Dr. Carsten Höink

Rechtsanwalt Marko Uhl und Rechtsanwalt/Steuerberater Dr. Carsten Höink Dipl. Finanzwirt (FH), sind beide tätig für die AWB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg/Münster.

Wein wird von Deutschland aus in viele EU-Mitgliedstaaten exportiert. Dabei gelten umsatzsteuerrechtlich die allgemeinen Regelungen und dennoch ist Wein alles andere als eine herkömmliche „Exportware“. Die Besonderheit betrifft den Belegnachweis bei Verwendung des EMCS-Verfahrens bei grenzüberschreitenden Lieferungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren.

I. Grundsatz der Nachweispflicht und Besonderheit bei Export von Wein

Unzureichende Belegnachweise sind häufiger Grund der nachträglichen Versagung der Umsatzsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen. Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG sind durch den entsprechenden Buch- und Belegnachweis (§ 17a ff. UStDV) nachzuweisen – ohne, dass dieser materiell-rechtliche Voraussetzung ist.

In Deutschland wird auf Wein keine Verbrauchsteuer erhoben. Dennoch unterliegt Wein den Regelungen der Verbrauchsteueraufsicht durch die Zollver...