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GmbH | Begrenzung des satzungsmäßigen Gründungsaufwands
Der von einer GmbH laut Satzung zu übernehmende Gründungsaufwand ist jedenfalls dann nicht pauschal auf einen Betrag von 10 % des Stammkapitals zu begrenzen, wenn der Gesellschaft freies Kapital i. H. eines Mehrfachen des Stammkapitals tatsächlich zur Verfügung steht.
Eine pauschale Begrenzung ist weder gesetzlich angeordnet noch aus anderen Gründen zwingend. Die insoweit auch für die GmbH maßgebliche Regelung des § 26 Abs. 2 AktG, wonach der Gesamtaufwand, der an Aktionäre oder an andere Personen als Entschädigung oder als Belohnung für die Gründung oder ihre Vorbereitung gewährt wird, in der Satzung gesondert festzusetzen ist, [i]Singer, NWB 1/2019 S. 52dient zwar dem Gläubigerschutz. Die Vorschrift sieht den Schutz Dritter aber jedenfalls zunächst allein durch die Offenlegung als gewahrt an. Wenn dabei a...