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BMF 05.11.2021 IV C 6 - S 2144/19/10003 :008, NWB 46/2021 S. 3367

Einkommensteuer | Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG: Berücksichtigung der Gewerbesteuerrückstellung

Mit Schreiben v.  hat das BMF zur Berücksichtigung der Gewerbesteuerrückstellung beim betrieblichen Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG Stellung genommen. Durch die Änderung der Rz. 8 Satz 4 des (BStBl 2018 I S. 1207) mit (BStBl 2021 I S. 119) bleibt u. a. die nach § 4 Abs. 5b EStG nicht abziehbare Gewerbesteuer samt Nebenleistungen als außerbilanzielle Korrektur auch bei der Ermittlung des Gewinns für die Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG außer Ansatz. In der Folge mindert die Gewerbesteuer und mithin auch die von bilanzierenden Steuerpflichtigen zu bildende Gewerbesteuerrückstellung den Gewinn i. S. des § 4 Abs. 4a EStG und erhöht damit die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen. [i]Hänsch, Betrieblicher Schuldzinsenabzug, Grundlagen, NWB YAAAE-57242 Da sich die zu bildende Gewerbesteuerrückstellung und die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der nicht abzie...