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StuB 22/2021 S. 908

Nutzung von betrieblichen Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen

Das BMF hat ausführlich zur ertragsteuerlichen Beurteilung der Nutzung von betrieblichen Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten Stellung genommen ( :008/IV C 5 - S 2334/19/10009 :003, NWB YAAAH-94273).

Hintergrund: Durch das „JStG 2018“, das „JStG 2019“ sowie das „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“ wurden die in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG enthaltenen Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge fortentwickelt und der Anwendungszeitraum der Regelungen verlängert.

Das BMF geht in seinem 15-seitigen Schreiben anhand von zahlreichen Beispielen auf die folgenden Punkte näher ein...