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StuB 22/2021 S. 912

Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG

Die gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder wurden an das , NWB VAAAH-93853, angepasst (gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom - FM3-S 0336-1/18, NWB QAAAH-94199).

Angepasst wurden die folgenden Regelungen: