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FG Münster 23.08.2021 9 K 1968/20 E, BBK 23/2021 S. 1107

Steuerrecht | Fehlende Angaben zu Pkw- und Telefonprivatnutzung als versuchte Steuerhinterziehung

Die Nichterklärung eines Privatanteils der Pkw-Nutzung und der Telefon- sowie Internetnutzung in der Steuererklärung stellt eine versuchte Steuerhinterziehung dar, die eine Änderung des Bescheids wegen neuer Tatsachen gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO rechtfertigt.

Im Streitfall ergab sich weder aus der EÜR noch aus der Steuererklärung, ob entsprechende Privatanteile als Entnahme angesetzt worden waren. Erst im Rahmen der Außenprüfung stellte das Finanzamt fest, dass eine Privatnutzung eines VW T4 sowie des Telefon- und Internetanschlusses stattgefunden hatte, aber nicht erklärt worden war. Es änderte die Bescheide daraufhin wegen neuer Tatsachen.

Das [i]Finanzamt darf auf Vollständigkeit der Erklärung vertrauen Finanzamt musste bei der erstmaligen Veranlagung die Versteuerung der Privatanteile nicht weiter aufklären, da es auf die Richtigkeit und Vollständigkeit de...