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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 4 K 152/17

Gesetze: SchwarzArbG § 2 ; MiLoG § 15 ; MiLoG § 16; MiLoMeldV § 2

Mindestlohngesetz - Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Prüfungsverfügung mit Bezug zu im Inland tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausländischer Arbeitgeber

Leitsatz

1. Nach den Umständen des Einzelfalls ist der Zoll berechtigt, eine Liste von im Inland tätig gewordenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vom ausländischen Arbeitgeber anzufordern, insbesondere wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Meldung nach § 16 MiLoG nicht nachgekommen ist.

2. Im Anschluss an .

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 24/2021 S. 1156
GmbH-StB 2022 S. 30 Nr. 1
UAAAH-94633

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