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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 22-23 | Gesellschafter: Ausschluss der Abgeltungsteuer bei Darlehen an Auslandsgesellschaften

Die Anwendung des gesonderten Steuertarifs der Abgeltungsteuer für Zinszahlungen einer Kapitalgesellschaft an einen zu mindestens 10 % beteiligten Anteilseigner war nach der vor dem Inkrafttreten des JStG 2020 geltenden Rechtslage auch im Fall der Auslandsansässigkeit der Schuldner-Kapitalgesellschaft ausgeschlossen. Das hat das FG Düsseldorf in erster Instanz entschieden und einen Verstoß gegen die Verfassung verneint. Das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof.

Unterliegen Zinsen, die der Gesellschafter einer im Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft von dieser für ein Darlehen erhält, der tariflichen Einkommensteuer oder dem besonderen Steuersatz der Abgeltungsteuer von 25 %? – Das ist eine spannende Frage. Zunächst einmal ist es dabei wichtig zu wissen, dass sich hier die Rechtslage ab 2020 geändert hat.

Das ist richtig. – Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurden zahlreiche Änderungen und Ergänzungen im Umfeld der Besteuerung von Kapitalerträgen vorgenommen. So wurde unter anderem auch § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG ergänzt. Nach dieser Vorschrift kommt die Abgeltungsteuer bei Erträgen aus einer Gesellschafter-Fremdfinanzierung nicht zur Anwendung, wenn der Steuerpfli...