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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 15 | Verfahrensrecht: Vertagung der mündlichen Verhandlung bei Erteilung eines rechtlichen Hinweises

Erhebliche Gründe für eine Vertagung einer mündlichen Verhandlung beim Finanzgericht liegen nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhof nicht vor, wenn der Vorsitzende Richter einen rechtlichen Hinweis in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat wiederholt, den der Berichterstatter bereits mehr als zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung erteilt hatte. Es handele sich dann nicht um einen überraschenden Gesichtspunkt.

Bei der letzten Entscheidung – zum Verfahrensrecht – können wir uns kurz fassen. Es ging um die Frage, ob eine mündliche Verhandlung beim Finanzgericht vertagt werden muss.

Im Streitfall hatte der Vorsitzende Richter des FG Münster einen rechtlichen Hinweis in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat wiederholt, den der Berichterstatter bereits mehr als zwei Wochen vorher erteilt hatte.

Es erstaunt nicht wirklich, dass der VIII. Senat des BFH zu dem Ergebnis gelangt ist: In diesem Fall liegen keine erheblichen Gründe für die Vertagung der mündlichen Verhandlung vor.

Nur, wenn ein Gericht in der mündlichen Verhandlung auf rechtliche Überlegungen hinweist, die angesichts des bisherigen Verfahrensablaufs überraschend sind, muss es ...