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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 12 | DBA: Steuerfreie Ausschüttungen einer Luxemburger Investment-Gesellschaft (SICAV)

Kapitalgesellschaften, die zu mindestens 25 % an einer Luxemburger Investment-Gesellschaft in der Rechtsform der Société d'investissement à capital variable (SICAV) beteiligt sind, müssen die von dieser erhaltenen Ausschüttungen in Deutschland nicht versteuern. Dies gilt nach einem BFH-Urteil selbst dann, wenn der Luxemburger Fiskus von dem ihm zustehenden Besteuerungsrecht keinen Gebrauch gemacht hat. Die Entscheidung ist zu der alten bis 2013 gültigen Rechtslage ergangen.

Kapitalgesellschaften, die zu mindestens 25 % an einer Luxemburger Investment-Gesellschaft in der Rechtsform der „Société d'investissement à capital variable” beteiligt sind, müssen die von dieser erhaltenen Ausschüttungen in Deutschland nicht versteuern. Dies gilt selbst dann, wenn der Luxemburger Fiskus von dem ihm zustehenden Quellenbesteuerungsrecht keinen Gebrauch gemacht und die Ausschüttungen unversteuert gelassen hat. – Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Bei der Investmentgesellschaft mit schwankendem Grundkapital nach luxemburgischem Recht handelt es sich um eine besondere Form der Aktiengesellschaft. Diese ist mit der deutschen Investmentaktiengesellschaft mit v...