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BBK Nr. 22 vom

Ermittlung und Buchung von Umsatzerlösen aus Geldspielgeräten

Anforderungen der Finanzverwaltung an den Datenabruf über sog. Auslesestreifen

Patrick Krullmann und Ralf Marrek

Glücksspiele sind in Deutschland weit verbreitet. Jedes Geldspielgerät muss über eine Vorrichtung verfügen, die den Umsatz protokolliert. Dieser sog. Auslesestreifen weist ähnlich wie elektronische Registrierkassen automatisch gespeicherte Datensätze aus und ist der Besteuerung zugrunde zu legen. Bei Verstößen gegen diese Aufzeichnungspflicht oder bei Manipulationsverdacht ist die Finanzverwaltung berechtigt, die Buchführung zu verwerfen und die Umsätze zu schätzen. Der Beitrag erläutert die Funktionsweise des Auslesestreifens und verdeutlicht so, wie die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage nach dem aktuellen zu ermitteln ist.

I. Hauptkasse und Nebenkasse

Jedes aufgestellte Geldspielgerät stellt für sich genommen eine eigene Geschäftskasse dar, die entsprechend in der Buchführung vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet abzubilden ist.

Neben der lückenlosen Erfassung aller Geschäftsvorfälle sind die Kassenbestände jeder Geschäftskasse zum Bilanzstichtag zu ermitteln und im Jahresabschluss auszuweisen. Darüber hinaus sind auch Geldbewegungen zwischen den einzelnen Geschäftska...