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Insolvenz- und Bilanzrecht | Anforderungen an Going-concern-Prognosen bei Start-up-Unternehmen
Bei Start-up-Unternehmen gelten modifizierte Grundsätze für die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose: Erforderlich ist, dass das Unternehmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in der Lage ist, seine im Prognosezeitraum fälligen Zahlungsverpflichtungen zu decken, wobei die dafür nötigen Mittel auch von Dritten zur Verfügung gestellt werden können. Ein rechtlich gesicherter Anspruch auf die Finanzierungsbeiträge ist nicht erforderlich.
Im Urteilsfall des OLG Düsseldorf beantragte der Insolvenzverwalter eines insolventen Start-up-Unternehmens Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage gegen dessen ehemaligen Geschäftsführer wegen masseschmälernder Zahlungen. Er machte geltend, dass das Unternehmen spätestens Ende 2015 überschuldet gewesen sei. Dem hielt der fr...