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NWB Nr. 45 vom Seite 3352

Vollstreckung durch das Finanzamt

© Elnur – stock.adobe.comWer kennt das nicht? Bekommt man Post von der Verwaltung, möchte man den Umschlag eigentlich erst gar nicht öffnen, denn selten offenbaren solche Briefe Erfreuliches. Im vorliegenden Fall stellt sich für die britische Empfängerin eines Schreibens vom Finanzamt die Situation auf den ersten Blick sogar noch wesentlich schlimmer dar, droht hier wohl Gefahr für Leib und Leben.

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