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NWB Nr. 45 vom Seite 3311

Baden-Württemberg beschließt Gesetzentwurf zur Einführung der Grundsteuer C

[i]BMF, FinMin Baden-Württemberg, Pressemitteilung v. 27.10.2021Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes und zur Einführung eines gesonderten Hebesatzrechts zur Mobilisierung von Bauland beschlossen. Der Gesetzentwurf soll nun in den Landtag eingebracht werden. Er sieht u. a. die Einführung einer Grundsteuer C vor. Damit können Kommunen aus städtebaulichen Gründen ab dem Jahr 2025 einen gesonderten Hebesatz für unbebaute, baureife Grundstücke festlegen.

Hintergrund: [i]NWB 39/2021 S. 2873 (Editorial), NWB OAAAH-90079 Ab dem Jahr 2025 regelt das Landesgrundsteuergesetz die Erhebung der Grundsteuer generell neu. Der Landtag Baden-Württemberg hat das entsprechende Gesetz am verabschiedet. Anlass für die Grundsteuerreform war eine Entscheidung des BVerfG, das die bisherige Einheitsbewertung als verfassungswidrig einstuft. [i]GrSt: Grundbesitzbewertung ab 2022/2025 (Sach- und Ertragswertverfahren) - Checkliste mit Berechnungen, NWB NAAAH-93792 In Zukunft wird die Grundsteuer B für das Grundvermögen somit ausschließlich am Bodenwert ausgerichtet. Die Bewertung basiert dann im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Zum müssen die Bodenrichtwerte von den Gutachterausschüssen neu festgelegt werden. Eigentümer werden im Laufe des Jah...