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NWB Nr. 45 vom Seite 3310

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht

[i]Gesetzentwurf Bundesregierung, BR-Drucks. 776/21Der Bundesrat hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht beraten (BR-Drucks. 776/21). Hintergrund ist das Jahressteuergesetz 2020, mit dem der Gesetzgeber der Bundesregierung aufgegeben hat, die Höhe der Vorsteuerbelastung der Pauschallandwirte jährlich anhand aktueller statistischer Daten zu überprüfen. Die Vorsteuerbelastung ist für den Gesetzgeber ein wichtiges Kriterium, um den Durchschnittssatz für die Pauschallandwirte in § 24 UStG in zutreffender Höhe festzulegen. Ein zu hoher Durchschnittssatz ist nach dem Unionsrecht nicht zulässig und führt zudem zu Steuerausfällen. Nach dem Jahressteuergesetz 2020 soll das BMF daher dem Gesetzgeber eine Änderung des Durchschnittssatzes vorschlagen, soweit dies aufgrund der ermittelten Vorsteuerbelastung erforderlich ist. Daneben muss die Richtlinie (EU) 2021/1159 des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf befristete Befreiungen von Einfuhren und bestimmten Lieferungen als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie (ABl EU 2021 Nr. L 250 S. 1) bis zum in nationales Recht umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf sieht daher u. a. vor

  • den [i]Durchschnittssatz für Pauschallandwirte 9,5 %Durchs...