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KG Berlin 24.08.2021 21 U 146/19, NWB 45/2021 S. 3309

Erfolgshonorar | Zur honorierungswürdigen Leistung

Vereinbart ein Bauunternehmen mit einem Berater für Baubetrieb ein Erfolgshonorar für den Fall, dass das Bauunternehmen bei seinem Auftraggeber einen Nachtrag wegen Störungen des Bauablaufs durchsetzen kann, hat der Berater das Erfolgshonorar nur verdient, wenn er den Abschluss dieses Nachtrags durch seine Beratung mit herbeigeführt hat.

Anmerkung:

Ähnlich wie bei einem Vermittlungsmaklervertrag kann die Beraterin hier eine honorierungswürdige Leistung frühestens dann erbracht haben, wenn sie in irgendeiner Weise auf den Auftraggeber der beklagten ARGE eingewirkt hat, eine störungsbedingte Mehrvergütungsforderung der ARGE zu akzeptieren. Dies muss nicht zwangsläufig in direktem Kontakt zwischen der Beraterin und dem Auftraggeber geschehen sein; die Stärkung der Position der ARGE durch ein...