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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 9 R 2037/19

Gesetze: SGB VI § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; RAVG BW § 6; SGB X § 45

Leitsatz

Leitsatz:

Die auf Antrag begründete Pflichtmitgliedschaft einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Syndikuspatentanwältin im Versorgungswerk für Rechtsanwälte in Baden-Württemberg ist keine "durch Gesetz angeordnete oder auf Gesetz beruhende Verpflichtung" zur Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAH-94281

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