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Einkommensteuer | Berücksichtigung der Gewerbesteuerrückstellung beim Schuldzinsenabzug (BMF)
Das BMF hat zur Berücksichtigung der Gewerbesteuerrückstellung beim betrieblichen Schuldzinsenabzug nach § 4 Absatz 4a EStG Stellung genommen ().
Hintergrund: Mit (BStBl I S. 119) wurde Rdnr. 8 Satz 4 des (BStBl I 2018 S. 1207) wie folgt neu gefasst:
"Für den Gewinnbegriff des § 4 Absatz 4a EStG ist der Gewinn nach § 4 Absatz 1 EStG maßgeblich; außerbilanzielle Kürzungen und Hinzurechnungen wirken sich auf den Gewinn i.S.d. § 4 Absatz 4a EStG nicht aus (vgl. , BStBl 2021 II S. 77)."
Danach bleibt die nach § 4 Absatz 5b EStG nicht abziehbare Gewerbesteuer samt Nebenleistungen als außerbilanzielle Korrektur auch bei der Ermittlung des Gewinns für die Anwendung des § 4 Absatz 4a EStG außer Ansatz. In der Folge mindert die Gewerbesteuer und mithin auch die von bilanzierenden Steuerpf...