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Corona | Neustarthilfe Plus über prüfende Dritte (BMWi)
Seit dem können Prüfende Dritte im dritten Quartal Änderungen der IBAN vornehmen und Anträge für das vierte Quartal selbst stellen. Hierauf macht aktuell das BMWi aufmerksam.
Hintergrund: Die Neustarthilfe Plus schließt an die Neustarthilfe an und umfasst die Förderzeiträume 1.7. bis und 1.10. bis . Die Förderbedingungen für beide Förderzeiträume sind identisch. Die Neustarthilfe Plus unterstützt Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.
Seit dem können von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen Anträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Überbr...