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SteuerStud Nr. 1 vom Seite 7

Einkommensteuer: Kürzung der Verpflegungspauschalen bei Mahlzeitengestellung auch ohne erste Tätigkeitsstätte

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer

, NWB AAAAH-88096

Leitsatz

Die Verpflegungspauschalen sind auch dann nach § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG zu kürzen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Mahlzeiten zur Verfügung stellt, der Arbeitnehmer aber nicht über eine erste Tätigkeitsstätte verfügt.

Sachverhalt
Der Kläger erzielte im Streitjahr (2014) als nautischer Offizier Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In der Zeit vom bis sowie vom bis war er auf See an Bord von Schiffen tätig. An Bord der Schiffe stellte der Arbeitgeber dem Kläger unentgeltlich Mahlzeiten zur Verfügung. An „Hafentagen“ nahm der Kläger die zur Verfügung gestellte Bordverpflegung teilweise nicht in Anspruch. An einzelnen Tagen musste sich die Mannschaft in Häfen selbst versorgen. In den Heuerabrechnungen wies der Arbeitgeber diese Mahlzeiten zunächst als steuerpflichtigen Sachbezug aus. Dies korrigierte er mit geänderten Heuerabrechnungen, in denen er den Sachbezug als steuerfrei behandelte.

In seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr machte der Kläger u. a. Verpflegungsmehraufwendungen i. H. von 4.056 € (= 169 Tage x 24 €) als Werbungskosten geltend. Das FA ließ die ...