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Kleine Photovoltaikanlagen und vergleichbare BHKW – Update zur fehlenden Gewinnerzielungsabsicht
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3312Mit ( NWB YAAAH-93706) wurde die Vereinfachungsregelung (Fiktion der Liebhaberei) für kleine Photovoltaikanlagen (bis 10,0 kW/kWp) insgesamt überarbeitet.
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Begünstigte Photovoltaikanlagen
[i]Nach dem 31.12.2003 oder vor mehr als 20 JahrenEine Photovoltaikanlage (bis 10,0 kW/kWp installierte Leistung) oder ein BHKW (bis 2,5 kW elektrische Leistung) ist begünstigt, wenn sie/es nach dem oder vor mehr als 20 Jahren (sog. ausgeförderte Anlage) in Betrieb genommen wurde. Der erzeugte Strom darf nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Schädlich ist eine Nutzung des Stroms durch einen Mieter oder zu eigenbetrieblichen Zwecken.
Keine Einschränkungen hinsichtlich der Grundstücksart
[i]Nicht nur EFH/ZFHAuch Anlagen, die sich auf Mehrfamilienhäusern befinden, können damit nunmehr begünstigt sein, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Auch für Anlagen, die im Eigentum eines Mieters (= nicht des Grundstückseigentümers) stehen, kann die Vereinfachungsregelung in Anspruch genommen werden.
Einheitlicher Gewerbebetrieb
[i]10,0 kW/kWp-Grenze gilt für alle Anlagen in SummeDie Finanzverwaltung sieht alle Photovoltaikanlagen (und/oder Blockheizkraftwerke) eine...