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BMF | Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen mit Bescheinigung des BfAA
Zum wurde das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) als nachgeordnete Behörde des Auswärtigen Amts errichtet. Der UStAE wird dahin ergänzt, dass unter bestimmten weiteren Voraussetzungen der Ausfuhrnachweis auch durch Bescheinigungen dieses Bundesamtes geführt werden kann. Die Grundsätze dieses Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden.