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BMF 27.09.2021 III C 3 - S 7134/21/10004 :001, IWB 21/2021 S. 844

BMF | Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen mit Bescheinigung des BfAA

Zum wurde das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) als nachgeordnete Behörde des Auswärtigen Amts errichtet. Der UStAE wird dahin ergänzt, dass unter bestimmten weiteren Voraussetzungen der Ausfuhrnachweis auch durch Bescheinigungen dieses Bundesamtes geführt werden kann. Die Grundsätze dieses Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden.

Martin Diemer