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EuGH | Überschreitung einer in der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 festgelegten Frist
Das Vorabentscheidungsersuchen bezog sich auf die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer, insbesondere auf deren Artikel 10, der u. a. vorsieht, dass bei Informationsersuchen der Behörden der Mitgliedstaaten die Informationsübermittlung durch die ersuchte Behörde möglichst rasch, spätestens jedoch drei Monate nach dem Zeitpunkt des Eingangs des Ersuchens zu erfolgen habe.
[i]Zu den Folgen eines Verstoßes gegen Fristen für Auskunftsersuchen an ausländische SteuerbehördenEin slowakisches Finanzamt stellte im Zuge einer Prüfung zwei Auskunftsersuchen an die Behörden zweier anderer EU-Mitgliedstaaten. Dadurch verzögerte sich der Abschluss der Prüfung, die schließlich etwa eindreiviertel Jahre in Anspruch nahm. Eine dieser Anfragen hatte alleine etwa sechseinhalb Monate in ...