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Insolvenzverfahren | Einsicht in die Insolvenzakten
Gegen einen Dritten gerichtete Ansprüche, die unabhängig vom Insolvenzverfahren in der Person des Insolvenzschuldners entstanden sind und nach Verfahrenseröffnung vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden, begründen i. d. R. kein rechtliches Interesse des Dritten (§ 299 Abs. 2 ZPO) an der Einsicht in die Insolvenzakten.
Eine WP-Gesellschaft führte die Prüfung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2015–2017 einer GmbH durch, über deren Vermögen das – noch nicht beendete – Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Insolvenzverwalter macht gegen die WP-Gesellschaft Ansprüche wegen der Verletzung von Hinweispflichten im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen geltend. Die Ansprüche sind – ihr Bestehen unterstellt – unabhängig vom In...