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FG München 13.07.2021 6 K 215/19, IWB 21/2021 S. 842

FG München | Der Switch-over in § 20 Abs. 2 AStG ist auch ohne Entlastungsbeweis europarechtlich zulässig

(1) Der Switch-over von der Freistellungsmethode zur Anrechnungsmethode für Betriebsstätteneinkünfte nach § 20 Abs. 2 AStG für sog. Zwischeneinkünfte ist auch ohne Nachweismöglichkeit der Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit (entsprechend § 8 Abs. 2 AStG) europarechtlich zulässig (entgegen NWB AAAAD-35185). (2) Die ausländische Betriebsstätte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen wird im Vergleich zur inländischen Betriebsstätte nicht benachteiligt, wenn die ausländischen Steuern des Betriebsstättenstaates nur angerechnet werden. (3) Der Zusammenschluss zweier Kapitalgesellschaften zu einer atypisch stillen Gesellschaft ist eine zulässige Gestaltung und damit auch europarechtlich keine missbräuchliche Gestaltung.

Hinweis:

Die [i]§ 20 Abs. 2 AStG war in der 2007 und in der im Jahr 2008 gültigen Fassung europarechtskonformOrgangesellschaft der Klägeri...