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Umsatzsteuer | BMF-Schreiben zur Verlängerung der Billigkeitsmaßnahmen aufgrund der Flutkatastrophe
Das BMF verlängert die umsatzsteuerlichen Billigkeitsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe gewährt worden sind, um weitere zwei Monate bis zum . Bislang waren die Billigkeitsmaßnahmen bis zum gewährt worden.
Es geht [i]Hilfsmaßnahmen der Unternehmer werden nicht der Umsatzsteuer unterworfenum die Hilfsmaßnahmen durch Unternehmer gem. Abschnitt II, III und V des . Dabei handelt es sich um die unentgeltliche Überlassung von Maschinen zur Beseitigung der Flutschäden, um die unentgeltliche Personalgestellung (z. B. für Aufräumarbeiten) und um bestimmte Sachspenden wie Tierfutter oder Hygieneartikel. Diese Hilfsmaßnahmen unterliegen nicht der umsatzsteuerlichen Besteuerung als unentgeltliche Wertabgabe.
Eggert, Bilanzielle Erleichterungen für Hochwassergeschädigte,...