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USt direkt digital Nr. 21 vom Seite 20

Umsatzsteuer kompakt

Bestätigungsverfahren bei steuerfreien Unterrichtsleistungen (BFH)

Für einen selbständig tätigen Lehrer kommt die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG nicht in Betracht, wenn er nicht selbst eine Bildungseinrichtung i. S. dieser Vorschrift betrieben, sondern als selbständiger Lehrer Unterrichtsleistungen für eine Bildungseinrichtung erbracht hat (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG befreit die Leistung der Bildungseinrichtung. Steuerfrei sind danach die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen, wenn sie als Ersatzschulen gemäß Art. 7 Abs. 4 des Grundgesetzes staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind (Doppelbuchst. aa) oder wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten (Doppelbuchst. bb).

Sachverhalt: Der Kläger war freiberuflich tätig. Unter anderem führte er in den Streitjahren Qualifizierungslehrgänge zum „Kräuterpädagogen“ durch. Der Kläger unterwarf seine gesamten Umsätze der Umsatz...