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STFAN Nr. 11 vom Seite 4

Homeoffice-Pauschale: Zweifelsfragen und Abgrenzung zum häuslichen Arbeitszimmer

Dr. Daniel R. Kälberer

Um die negativen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, haben zahlreiche Unternehmen ihre Präsensarbeit in eine digitale Umgebung verlagert. Neben digitalen Kommunikationsmitteln, bedeutet dies vor allem die Nutzung mobiler Arbeitsformen und die Tätigkeit im Homeoffice. Angesichts der hohen Hürden zur steuerlichen Anerkennung eines häuslichen Arbeitsplatzes wurde eine pauschalierte Abzugsmöglichkeit in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG eingeführt. Die damit verbundenen Tatbestandsvoraussetzungen wurden vom Gesetzgeber zwar niedrigschwellig ausgelegt, beinhalten aber auch einige Fallstricke, die es zu beachten gilt.

Einordnung und Abgrenzung

Anders als beim mobilen Arbeiten und der gesetzlich verankerten Telearbeit, handelt es sich beim Homeoffice nicht um einen feststehenden Begriff. Die Homeoffice-Tätigkeit kombiniert vielmehr Charakteristika der Telearbeit mit denen des mobilen Arbeitens und steht sinnbildlich für das Arbeiten von zuhause aus. Dabei beschränkt sich das Homeoffice auf die Privatsphäre des Arbeitnehmers, die im Zuge der Corona-Pandemie vielerorts zum Mittelpunkt des Betriebs geworden ist (vgl. Deutsch, beck.digitax 2020, S. 170; Richter/Franzen, WISU 2021 S. 395 f.).

Da zahlreiche Arbeitnehmer jedoch...BGBl 2020 I S. 3096

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