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Bilanzierung von Ersatzteilen
I. Sachverhalt
Die U druckt Tageszeitungen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft hält sie für die Druck- und Verteilmaschinen einen betragsmäßig wesentlichen Bestand an diversen Ersatzteilen.
Die Ersatzteile lassen sich in drei Klassen einordnen:
Typ A: In großer Stückzahl gehaltene Kleinteile zum Ersatz von regelmäßigem Verschleiß unterliegenden Anlagenteilen im Rahmen halbjährlich vorbeugender Instandhaltung.
Typ B: Höherwertige Komponenten, die erst bei tatsächlichem Ausfall oder signifikanter Leistungsabnahme eines im Betrieb befindlichen Teils – durchschnittlich nach mehr als zwölf Monaten – zu dessen Ersatz eingebaut werden.
Typ C: Ersatzteile, deren Einbau nur durch die Anlagenhersteller möglich ist, die dafür in einem Gebäude der U ein sog. warehouse unterhalten, wobei das rechtliche Eigentum an den Teilen erst dann auf U übergeht, wenn sie zum Zwecke des Einbaus aus dem Lager entnommen werden. Für das dadurch gebundene Kapital des Herstellers zahlt U an den Hersteller eine jährliche Gebühr von 2,5 % der Herstellungskosten der Teile. Der Hersteller darf Teile auch zu anderen Zwecken als dem Einbau bei U entnehme...