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Verlegeranteil an den Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen sowie aus urheberrechtlichen Nutzungsrechten
Erbringen Verleger gegenüber Verwertungsgesellschaften Leistungen und wird er dafür quotal an den urheberrechtlichen Vergütungsansprüchen beteiligt, ist in der Vergangenheit dieser Verlegeranteil mit Umsatzsteuer abgerechnet worden. Diese rechtliche Würdigung wurde von diversen Zivilgerichten in Frage gestellt (; ). Diese Urteile befassten sich unter anderem mit der Frage, ob den Verlegern ein eigenständiges Leistungsschutzrecht zustehe und ob sie daher an den Einnahmen der Urheber beteiligt werden dürfen.
I. Hintergrund
Der Gesetzgeber hat im Anschluss auf diese Rechtsprechung reagiert und in § 27a Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) die quotale Aufteilung des Ausschüttungsbetrages zwischen Urheber und Verleger gesetzlich festgelegt. Danach kommt eine Beteiligung der Verleger an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen nur in Betracht, wenn ihnen die Ansprüche im Nachhinein abgetreten worden sind und vom Verleger in die Verwertungsgesellschaft eingebracht werden. Der Urheber hat anstelle einer nachträglichen Abtretung dieses Ausgleichsanspruchs auch die Möglichkeit, der Beteiligung des Verlegers an E...