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Online-Nachricht - Freitag, 29.10.2021

Gesetzgebung | Durchschnittssatz für Pauschallandwirte 9,5 % (BMF)

Das BMF hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht veröffentlicht.

Hintergrund: Im Rahmen des Jahressteuergesetzes (JStG) 2020 hat der Gesetzgeber der Bundesregierung aufgegeben, die Höhe der Vorsteuerbelastung der Pauschallandwirte jährlich anhand aktueller statistischer Daten zu überprüfen. Die Vorsteuerbelastung ist für den Gesetzgeber ein wichtiges Kriterium, um den Durchschnittssatz für die Pauschallandwirte in § 24 UStG in zutreffender Höhe festzulegen. Ein zu hoher Durchschnittssatz ist nach dem Unionsrecht nicht zulässig und führt zudem zu Steuerausfällen. Nach dem JStG 2020 soll das BMF daher dem Gesetzgeber eine Änderung des Durchschnittssatzes vorschlagen, soweit dies aufgrund der ermittelten Vo...

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