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Einkommensteuer | IAB und Sonder-AfA im Fall der Betriebsaufgabe (BFH)
Für die Erfüllung der
Nutzungsvoraussetzungen des § 7g Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Nr. 2
EStG genügt es in Fällen, in
denen der Betrieb im Jahr nach der Anschaffung oder Herstellung des
begünstigten Wirtschaftsguts aufgegeben wird, wenn das Wirtschaftsgut nicht für
ein volles Kalenderjahr bzw. einen vollen Zwölf-Monats-Zeitraum nach dem
Wirtschaftsjahr seiner Anschaffung oder Herstellung, sondern lediglich während
des mit der Betriebsaufgabe endenden Rumpfwirtschaftsjahres in einer
inländischen Betriebsstätte des Betriebs ausschließlich oder fast
ausschließlich betrieblich genutzt wird (gegen
; Rz 36, 37, 58)
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Das Wirtschaftsjahr ...