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FG Münster 22.07.2021 10 K 1707/20 E,G, BBK 21/2021 S. 996

Bilanzierung | Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten mit 5,5 % verfassungsgemäß

Das FG Münster hält die Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG für verfassungsgemäß.

Der Kläger war bilanzierender Kfz-Händler und hatte in den Jahren 1996 und 1998 zwei unverzinsliche Darlehen i. H. von ca. 20.000 € (1996) und 26.000 € (1998) mit unbestimmter Laufzeit aufgenommen. Im Rahmen einer Außenprüfung für die Jahre 2014 bis 2016 beanstandete der Prüfer die bislang unterbliebene Abzinsung und zinste beide Verbindlichkeiten zum auf ca. 10.000 € und ca. 13.000 € ab, so dass sich ein Abzinsungsgewinn i. H. von ca. 23.000 € ergab. Nur der Bescheid für 2016 hatte unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 164 Abs. 1 AO gestanden.

Die [i]Voraussetzungen der Abzinsung lagen vor Voraussetzungen der Abzinsung lagen vor, da beide Verbindlichkeiten unverzinslich waren und da der ab de...