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BBK Nr. 21 vom

Bilanzierung rückgedeckter Pensionsverpflichtungen

Dr. Volker Endert

Pensionsverpflichtungen werden in der Praxis nicht selten über den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen ausfinanziert. Sofern diese kongruent zur Pensionszusage sind, erfolgt grundsätzlich eine Kopplung der Rückstellungsbewertung an den Aktivwert aus der Rückdeckungsversicherung. Praxisfragen ergeben sich aber in Fällen, in denen keine Kongruenz zwischen der Versicherungsleistung und der Pensionszusage besteht. In einer aktuellen Stellungnahme hat das IDW diese Fragen adressiert, die im Folgenden dargestellt werden sollen.

I. Bewertung der Rückdeckungsversicherung

Rückdeckungsversicherungen sind in der Handelsbilanz grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten zu bilanzieren, das sind aber nicht die gezahlten Prämien, sondern nur der Sparanteil sowie der vom Versicherer mitgeteilte garantierte Zinsanteil. Dies entspricht dem garantierten Deckungskapital der Versicherung. Der Restbetrag der Prämie ist sonstiger betrieblicher Aufwand.

Sofern Rückdeckungsversicherungen die Pensionszusage in vollem Umfang abdecken, wird von einer Leistungskongruenz gesprochen. Rückdeckungsversicherungen, die leistungskongruent sind und bei denen eine Auszah...