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Online-Nachricht - Freitag, 22.10.2021

Umsatzsteuer | Schwimmunterricht ist kein nach der MwStSystRL steuerbefreiter Schul- und Hochschulunterricht (EuGH)

Der Begriff „Schul- und Hochschulunterricht“ im Sinne von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j der Richtlinie 2006/112 ist dahin auszulegen, dass er nicht den von einer Schwimmschule erteilten Schwimmunterricht umfasst ().

Sachverhalt und Verfahrensgang: Die Klägerin betreibt eine Schwimmschule in der Rechtsform einer GbR. Im Rahmen ihrer Tätigkeit führt sie im Wesentlichen Schwimmkurse für Kinder auf verschiedenem Niveau durch, in denen die Grundlagen und Techniken des Schwimmens vermittelt werden. Die Klägerin ist der Ansicht, dass diese Leistungen von der Mehrwertsteuer zu befreien sind. Das FG der ersten Instanz () gab der Klage statt. Eine Steuerbefreiung nach nationalem Recht sei n...

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