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Die virtuelle Steuerpflicht im Kontext des DBA Schweden
Stellungnahme mit Fokus auf das Kriterium der Ansässigkeit
Das FG Baden-Württemberg hat sich in insgesamt drei Entscheidungen zur abkommensrechtlichen Ansässigkeit nach dem DBA Schweden vor dem Hintergrund der Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuern in Schweden zum geäußert. Die Urteile arbeiten die Tatbestände der deutschen Erbschaftsteuerpflicht und der abkommensrechtlichen Ansässigkeit heraus und gelangen infolgedessen zu weißem Vermögen, welches – mangels Ansässigkeit des Steuerpflichtigen – weder in Deutschland noch – mangels Erbschaftsteuer – in Schweden einer Besteuerung unterliegt. Der folgende Beitrag stellt den Urteilssachverhalt dar und erläutert sodann die grundlegenden Tatbestände der Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland. Schließlich wird die Ansässigkeit im Kontext des ErbSt-Musterabkommen (OECD-MA/ErbSt) und des DBA Schweden analysiert. Der Beitrag fokussiert sich dabei allein auf das Kriterium der Ansässigkeit – übrige im Finanzgerichtsverfahren herausgearbeitete Argumentationen sind nicht Gegenstand des Beitrags.
Die Ansässigkeit nach dem OECD-MA/ErbSt verlangt eine Kausalverknüpfung zwischen Wohnsitz und einer sich daraus ergebenden Steuerpflicht. Unter Heranziehung des OECD-Musterkommentars (OECD-MK, ...