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NWB-BB Nr. 11 vom Seite 326

Fokus: Verächtliche Äußerung im WhatsApp-Chat als Kündigungsgrund?

Dr. Peter Steinberg, Rechtsanwalt, FAStR, FAStrafR, Dipl.-Finw. (FH)

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte darüber zu entscheiden, ob herabwürdigende und verächtliche Äußerungen in einem WhatsApp-Chat zu einer wirksamen Kündigung eines Arbeitnehmers berechtigen (LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil v.  - 21 Sa 1291/20, Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 43/2021 v. ).

Sachverhalt

Beklagter war ein Verein, der überwiegend in der Flüchtlingshilfe tätig ist. Zu den Mitgliedern des Vereins zählen neben dem Landkreis auch verschiedene Städte und Gemeinden und einige Vereine. Die Tätigkeit des Vereins erfolgt durch nicht unwesentliche ehrenamtliche Unterstützung. Im Rahmen der Kündigung eines anderen Arbeitnehmers erfährt der Beklagte, dass dieser mit dem technischen Leiter und einer weiteren Beschäftigten des Beklagten über einen WhatsApp-Chat kommunizierte. In dem WhatsApp-Chat tauschten sich die Beteiligten aus und alle äußerten sich in menschenverachtender Weise über Geflüchtete und in herabwürdigender Weise über Helferinnen und Helfer. Der Umstand wurde öffentlich und es wurde in der Presse darüber berichtet. Deshalb kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis mit dem technischen Leiter fristgemäß. Gegen diese Kü...