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Steuern: Neue Freibeträge für kommunale Mandatsträger
Das niedersächsische Finanzministerium teilt mit, dass die steuerfreien Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträger, etwa in einer Gemeinde oder im Stadtrat, um 20 % erhöht werden. Es gilt der Ratsherrenerlass, der die Freibeträge nach der Einwohnerzahl z. B. einer Kommune, einer Stadt oder eines Landkreises staffelt. Weitere Details lesen Sie online unter https://go.nwb.de/go33o.