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Inkasso: Neue Informationspflichten gegenüber Privatpersonen
Seit Oktober 2021 gibt es Änderungen im Inkassorecht: Dienstleister müssen u. a. mehr Informationspflichten nachkommen und z. B. Namen, Anschrift des Auftraggebers und den Forderungsgrund nennen, erhöhte Zinssätze erklären und die Inkassokosten aufschlüsseln.
Auch die Gebühren und Kostensätze werden geändert und zum Teil gedeckelt. Bisher oft zu findende Kostendopplungen, die durch die gleichzeitige Beauftragung eines Inkassobüros und eines Anwalts entstehen, sind künftig ausdrücklich ausgeschlossen. Zusätzlich gibt es Hinweispflichten des Inkassounternehmens bei Stundungs- oder Ratenzahlungen sowie bei Schuldanerkenntnissen. Das gilt dann, wenn diese gegenüber Privatpersonen tätig werden. Alle Informationen müssen für den Empfänger klar und verständlich in Textform üb...