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Steuerstreitigkeiten im internationalen Kontext
Im Rahmen des dritten Panels der 5. YIN-Jahrestagung diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aus der Beraterschaft, der Finanzverwaltung, der deutschen Finanzgerichtsbarkeit und des Europäischen Gerichtshofs (nachfolgend: EuGH) zur (außer-)gerichtlichen Klärung von Steuerstreitigkeiten im internationalen Kontext anhand eines aktuellen Vorlagebeschlusses des FG Bremen an den EuGH.
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I. Skizzierung des Urteilsfalls ()
Aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrags erbringt die ausländische Muttergesellschaft Beratungs- und Managementleistungen gegenüber Tochtergesellschaften der inländischen Klägerin auf Vollkostenbasis. Die Klägerin zahlte Abschläge, berücksichtigte diese als Betriebsausgaben, unterließ jedoch eine detaillierte Abrechnung. Die Finanzverwaltung verwarf die vorgelegte Verrechnungsdokumentation als im Wesentlichen unverwertbar und setzte einen Zuschlag gem. § 164 Abs. 4 AO fest, weil eine Angemessenheitsdokumentation fehlte; jedenfalls sei diese verspätet vorgelegt worden. Ob § 162 Abs. 4 AO gegen die Niederlassungs- bzw. Dienstleistungsfreiheit verstößt, hatte das FG Bremen z...