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IWB Nr. 20 vom Seite 823

Die Außenprüfung von Rechtsbeziehungen im internationalen Konzern

Tagungsbericht zur 5. YIN-Jahrestagung v. 13.9.2021 (Panel 2)

Dr. Jan Haselmann und Benn Berger

Gegenstand des zweiten Panels der diesjährigen YIN-Jahrestagung war die Außenprüfung im internationalen Konzern. Der Schwerpunkt der Diskussion sollte dabei bewusst nicht auf materiellen Fragen des Internationalen Steuerrechts, sondern auf Praxisproblemen der Betriebsprüfung, die sich unabhängig von der konkreten Streitfrage in einer Außenprüfung stellen, liegen. Teilnehmer des Podiums waren: Anna Domke, Steuerabteilung Boehringer Ingelheim, Schwerpunkt Internationales Steuerrecht und Verrechnungspreise; Lars Wargowske, Leiter der Konzernbetriebsprüfung in Brandenburg – nicht in dienstlicher Eigenschaft – sowie Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg und Dr. Carsten Quilitzsch, Steuerberater, Assoziierter Partner bei Flick Gocke Schaumburg mit Schwerpunkt Internationales Steuerrecht und Verrechnungspreise. Geleitet wurde das Podium von Dr. Jan Haselmann. Nach einer kurzen Einleitung zur Betriebsprüfung im internationalen Konzern (vgl. unten I) hat Quilitzsch ein Fallbeispiel zur Konzernfinanzierung vorgestellt und dieses aus Beratersicht beurteilt (vgl. unten II und III). Danach schilderte Wargowske seine Sichtweise auf das Fallbeispiel (vgl. unten IV), und die Podiumsteilnehmer haben anhand des Fallbeispiels verschiedene streitige Fragen der Betriebsprüfungspraxis diskutiert (vgl. unten V). Abschließend hat Domke die Grundzüge des ICAP-Verfahrens und seine praktischen Vorteile als Ergänzung oder Alternative zur Betriebsprüfung vorgestellt (vgl. unten VI).

Kernaussagen
  • Die Mitwirkungspflichten nach § 90 AO verpflichten den Steuerpflichtigen grds. nur zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation.

  • Textziffer 13 der VWG 2020 bezieht sich nur auf eine Vorlagepflicht des Steuerpflichtigen für Gutachten und Stellungnahmen, die in die Bestimmung der Verrechnungspreise mit eingeflossen sind.

  • Neue Verfahren wie „ICAP“ können den Prüfungsumfang in der Betriebsprüfung reduzieren und bereits vor einer Betriebsprüfung potenzielle Streitpunkte bei den Mitwirkungspflichten aufzeigen.