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Lohnsteuer | Anwaltskosten wegen strafbarem Facebook-Kommentar können Werbungskosten sein
Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in einem Disziplinarverfahren können laut dem auch dann als Werbungskosten bei der Einkommensteuer abgezogen werden, wenn das Verfahren wegen eines strafbaren Kommentars in den sozialen Medien eingeleitet wurde.
Der Kläger wurde aufgrund eines bei Facebook veröffentlichten privaten Kommentars wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten rechtskräftig verurteilt. Daneben wurde gegen ihn als Soldat ein gerichtliches Wehrdisziplinarverfahren durchgeführt, in dem es auch um den Fortbestand des Dienstverhältnisses ging. [i]Langenkämper, Werbungskosten – Allgemeine Voraussetzungen, infoCenter, NWB MAAAC-40734 In seiner Einkommensteuererklärung machte der Kläger 1.785 € Rechtsanwaltskosten für seine Verteidigung im Disziplinarverfahren als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung ...